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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jungpflanzen Stegemann, Löningen.


Allgemein

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt bei allen Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

2. Mit Erscheinen neuer Preislisten und Angebote verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Angebote

1. Die Angebote sind stets freibleibend und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, rein netto ab Baumschule Löningen, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

2. Zwischenverkauf bis zur Auftragserteilung bleibt vorbehalten.

Preise:

1. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro (EUR) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Lieferpflicht:

1. Wenn durch Wetterkatastrophen, Hagel, Frost, Dürreschäden und durch andere Fälle höherer Gewalt, Wildverbiß, Schädlingsepedemien, Energieausfall oder andere Betriebsstörungen bzw. sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht wird, so entfällt die Lieferpflicht.

Gütebestimmungen:

1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen.

2. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

3. Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen.

4. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Versand, Verpackung:

1. Alle Verkäufe werden erst nach Abruf durch den Empfänger zum Versand gebracht.

2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Schäden, die während des Transportes entstanden sind, sind wir nicht haftbar. Die Verpackung wird bei uns fachgemäß und pflanzenschonend durchgeführt, es besteht keine Rücknahmeverpflichtung, dieses gilt auch für Töpfe und Kulturplatten.

3. Pfandkisten werden grundsätzlich zunächst berechnet und bei Rückgabe gutgeschrieben.
Die Kosten für die Rückführung von Pfandkisten trägt der Kunde.

Mängel, Rügen:

1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muß spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware abgesandt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie zu erkennen sind.

Zahlung:

1. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Lieferung der Ware nicht überschritten werden. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt.

Zahlungsverzug:

1. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über den bankmäßigen Kosten fällig.

2. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Bei Zielüberschreitungen sind auch nachfolgende Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.

Eigentumsvorbehalt:

1. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung, bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltende Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, daß der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, daß die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen für die Zeit des Eigentumsvorbehaltens Miteigentum an den vermischten Pflanzen.